Die Zukunft des Heizens.

Lokal. Nachhaltig. Preiswert.

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Nachhaltige Wärme
für die Stadt Südliches Anhalt

Wir sorgen für bezahlbare, regenerative Wärme für die Stadt Südliches Anhalt

Denn wir wandeln den lokal erzeugten Wind- und Solarstrom in Wärme um und bringen so günstige Wärme aus erneuerbaren Energien in die Haushalte. Mit dem erfolgreichen Projektstart in Quellendorf werden wir nach und nach die ganze Stadt Südliches Anhalt mit dauerhaft günstiger, nachhaltiger und regionaler Wärme versorgen. Um dies zu erreichen, startet im Frühjahr 2024 die Akquise in Hinsdorf. Weitere Ortschaften folgen planmäßig noch 2024!

Wir sorgen dafür, dass die Wertschöpfung vor Ort bleibt.

Der lokal erzeugte Strom wird vor Ort in Wärme umgewandelt und nicht komplett abtransportiert. So bleibt die Energie in der Region und wird hier genutzt. Darüber hinaus sorgen wir dafür, dass die Kommunen und die Menschen vor Ort von der Energieerzeugung profitieren, indem Gewerbesteuern in den Gemeinden vor Ort bleiben, die Kommunen an der Stromproduktion mitverdienen und auch fast alle Pachteinnahmen an lokale Eigentümer gehen. Und wir arbeiten bewusst mit lokalen Partnern zusammen.

Gemeinsam machen wir die Energiewende.

Wir wollen alle mitnehmen bei der Energiewende, denn sie ist eine gesellschaftliche Herausforderung, die wir nur gemeinsam meistern. Über die Nahwärmeversorgung können sich alle Bürgerinnen und Bürger günstige, preisstabile und zuverlässige Energie sichern - und so von der neuen, sauberen Energieerzeugung profitieren.

 

„Das Nahwärmenetz ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer günstigen und nachhaltigen Wärmeversorgung für unsere Bürger.“

Thomas Schneider
Bürgermeister Südliches Anhalt

Südliches Anhalt heizt bald regenerativ

Aktuell: Noch 2 Schritte bis zur Wärmelieferung

1. Anschluss-
bündelung

2. Planungs-
phase

3. Bauphase
 

4. Wärmenetz
aktiv

Die Anschlussbündelung war erfolgreich. Derzeit bereiten wir die Baumaßnahmen konkret vor und planen alle einzelnen Hausanschlüsse. Bis der Bau in Ihrem Wohnviertel startet können Sie noch mitmachen. Melden Sie sich einfach bei uns.

Regional und sicher

Das Prinzip der Nahwärme ist eine bewährte und erprobte Technologie. Der große Vorteil liegt in ihrer enormen Flexibilität. Die Wärme wird nach dem aktuellen Stand der Technik vor Ort erzeugt und an alle angeschlossenen Haushalte verteilt.

Einfach und bequem Wärme beziehen

Nahwärme aus Ihrer Region ist preiswert und CO2-neutral. Zusätzlich sparen Sie sich hohe Folgekosten für Ihre Heizungsanlage und sind rundum sorglos mit Wärme versorgt. Die Übergabestation überträgt die Wärme des Wärmenetzes auf Ihren Heizkreislauf im Haus. So einfach ist das.

Wärme-Übergabestation

  • Steuerung mehrerer Heizkreisläufe

  • Bedienung durch Touchscreen

  • Platzsparend: Arbeitsmaße ca. 100 x 150 x 50 (B x H x T in cm)

Inklusive Service- und Wartungs-paket

Vollanschluss-Lösungen ganz nach Ihrem Bedarf

Antragsformulare für Quellendorf

Nie mehr Heizung erneuern

Solange Sie Nahwärme beziehen, erneuern wir die Übergabestation bei Bedarf kostenlos.

Wir kümmern uns auch um den technischen Service und sind rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr für Sie erreichbar.

BEG-Förderung

Der erneuerbare Energieanteil liegt bei min. 50 %.

Die Vorteile

Service-Paket

Kostenlose Wartung und Reparatur, Austausch bei Bedarf.

CO2-neutral

Klimafreundliche Nahwärme aus Ihrer Nachbarschaft, ganz ohne CO2-Kosten.

Rundum sorglos

Sie haben es schön warm, wir regeln den Rest.

Förderung

Erhalten Sie für Ihren Vollanschluss an ein klimafreundliches Wärmenetz bis zu 70 %  Investitionskosten erstattet. Mehr dazu unter www.kfw.de.

Regional & unabhängig

Regenerative Energiequellen vor Ort – unabhängig vom Weltmarkt. 

Wertsteigernd

Mit einem Nahwärme-Anschluss steigern Sie den Wert Ihrer Immobilie.

Unser Team

persönlich und vor Ort für Sie da

thomas-schombacher

Thomas Schombacher

Kundenberater

VWK_Marcus_Bachus

Marcus Bachus

Kundenberater

Sandra_Woerner_ehem_Bittner

Sandra Wörner

Kundenberaterin

Sebatian_Weingarten

Sebastian Weingarten

Kundenberater

Häufige Fragen

  • GP JOULE/Renergiewerke Fuhne
    • GP JOULE

      GP JOULE ist als integrierter Energieversorger in allen Bereichen der Energie-Wertschöpfungskette aktiv: von der Erzeugung bis zur Nutzung – und von der Beratung über die Finanzierung und Projektierung bis zum Bau und Service. GP JOULE produziert und vermarktet Wind- und Solarstrom, grünen Wasserstoff und Wärme und setzt die Energie dort ein, wo sie am effektivsten ist: in der Elektro- und Wasserstoffmobilität, in Haushalten und in der Industrie. So gestaltet GP JOULE aus Deutschland heraus seit 2009 das Energiesystem mit Zukunft in Europa. Für eine sichere, unabhängige und nachhaltige Energieversorgung. Für 100% erneuerbare Energien für alle.

    • GP JOULE in Zahlen

      Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: 850+

      Installierte Kraftwerksleistung: 1000+ MW

      Solarprojekte: 130+

      Windparkprojekte: 25+

      Wärmenetz: 60+km 

      In der Betriebsführung: 1,6 GWp

      Ladeinfrastrukturprojekte umgesetzt: 5.000+

      2 realisierte, grüne Wasserstoff-Tankstellen mit 5 Elektrolyseuren

    • Wo sind Standorte von GP JOULE?

      GP JOULE hat zwei Gründungsstandorte: Reußenköge (Landkreis Nordfriesland) und Buttenwiesen (Landkreis Dillingen). Darüber hinaus sind wir deutschlandweit aktiv, von Hamburg bis Berlin, von Halle bis Radegast und damit auch in deiner Nähe zu finden.

    • Wer sind die Renergiewerke Fuhne?

      Renergiewerke Fuhne ist eine Gesellschaft der GP JOULE Gruppe. Die Stadt kann sich auf Wunsch an der Gesellschaft mit bis zu 50 Prozent beteiligen. Die GPJ Renergiewerke Fuhne Wärme GmbH hat ihren Sitz in Radegast / Südliches Anhalt (Landkreis Anhalt-Bitterfeld). 

    • Was umfasst das Projekt Renergiewerke Fuhne?

      Durch ein ganzheitliches Konzept aus lokal erzeugtem Strom aus Wind- und Photovoltaik-Anlagen wird über industrielle Wärmepumpen günstige Wärme für die Ortschaften erzeugt. So bleibt die Wertschöpfung in der Region und die BürgerInnen profitieren direkt vor Ort von einer langfristig bezahlbaren und sicheren Wärmeversorgung. 

  • Integriertes Energiesystem
    • Was ist ein Integriertes Energiesystem?

      Das Projekt umfasst die Projektierung, den Bau und Betrieb eines Integrierten Energiesystems (IES) bestehend aus PV-Anlagen, Windkraftanlagen, Wärmenetzen und perspektivisch auch Wasserstoff-Produktionsanlagen sowie einer Ladeinfrastruktur. Neben einem hohen Maß an Sektorkopplung und dezentraler Energienutzung entsteht ein Standortvorteil für die Region durch günstige und grüne Energie. 

    • Nahwärme mit den Renergiewerken Fuhne im Südlichen Anhalt, Zörbig und Petersberg Wo soll das Integrierte Energiesystem in welchen Größenordnungen in Sachsen-Anhalt umgesetzt werden?

      Das Energiesystem soll in der Stadt Südliches Anhalt, der Stadt Zörbig und der Gemeinde Petersberg entstehen.

      • bis zu 46 Ortschaften, 33.400 Einwohner
      • Technische und wirtschaftliche Verknüpfung von mehr als 50 Wärmenetzen 
      • Erweiterung des Systems durch Wasserstoffproduktion und Ladeinfrastruktur möglich
      • Einbeziehung von Gewerbe in lokale und gesamte Lösungen als Kunden und Lieferanten (Bsp. Abwärme)
    • Wie funktioniert ein Wärmenetz?

      Ein Wärmenetz besteht aus einer zentralen Heizanlage, einem Verteilnetz und Übergabestationen in den angeschlossenen Gebäuden. Die Anlage erzeugt Heizwärme, die über gedämmte Erdleitungen zu den angebundenen Gebäuden geleitet wird. Das Transportmedium der Wärme ist Wasser.

    • Was ist unser Angebot?

      Der Wärmepreis von 10,28 ct/kWh (Netto Preis, Brutto mit 7% MwSt = 11 Cent) wird für zehn Jahre festgesetzt und bleibt unverändert. Darüber hinaus werden weder Anschlusskosten (1) noch eine monatliche Grundgebühr anfallen. Es wird nur der tatsächliche Wärmeverbrauch abgerechnet. Es entstehen auch keine Wartungs- und Reparaturkosten für die Bürger. Diese übernehmen die Renergiewerke Fuhne.

      (1) Bis zu einer Trassenlänge von 10 Metern auf Grundstück, ab dem 11. Meter 321€ je weiteren Meter.

    • Mit wem wird der Wärmeliefervertrag geschlossen: mit GP JOULE oder den Renergiewerken Fuhne?

      Der Wärmeliefervertrag wird mit der GPJ Renergiewerke Fuhne Wärme GmbH geschlossen. GP JOULE ist Gesellschafter der GPJ Renergiewerke Fuhne Wärme GmbH. 

  • Welche Anschlussmöglichkeiten gibt es?
    • Vollanschluss

      Leitung und Kernbohrung bis ins Haus, kostenlose Bereitstellung der Übergabestation, Wärmeabnahme ab festgelegtem Zeitpunkt.

    • Netzanschluss

      Leitung und Kernbohrung bis ins Haus, späterer Anschluss auf eigene Kosten möglich.

    • Teilanschluss

      1,5m Leitung aufs Grundstück, späterer Anschluss auf eigene Kosten möglich.

    • Kann ich schon einen Vertrag abschließen?

      Verträge sind vorerst nur verfügbar für Quellendorf. Informationen folgen, sobald die Umsetzungspläne für weitere Ortschaften stehen. 

    • Gibt es eine Mindestanschlussquote? Was, wenn diese nicht erreicht wird?

      Dazu gibt es noch keine Festlegung. Wir gehen in Kürze in die Abstimmung mit der Gemeinde. Natürlich sind wir stets bemüht, allen Bürgern ein Angebot über eine Wärmeversorgung zu machen. 

    • Ab wann kann ich von der günstigen Wärmeversorgung profitieren?

      Die finalen Zeitpläne werden derzeit erstellt und werden anschließend online abgebildet. Gestartet wird 2024 in Quellendorf (Südliches Anhalt). Die Umsetzung des Gesamtprojektes läuft bis 2032. 

    • Muss ich mich an das Nahwärmenetz anschließen?

      Es gibt keinen Anschlusszwang. Jeder kann für sich entscheiden, welche Heizungsart er wählt.

  • Heizzentrale, Wärmepumpe, Wasserspeicher
    • Wie groß muss die Fläche für die Heizzentrale sein?

      Eine Fläche von ca. 1.000-2.500m² ist wünschenswert, je nach Größe des Wärmenetzes.

    • Wo steht die Heizzentrale?

      Es muss ein Mindestabstand zur nächsten Wohnbebauung eingehalten werden, je nach Geräuschimmission aufgrund der Wärmepumpen. Grundsätzlich ist es aber sinnvoll, die Heizzentrale möglichst nah am Ort zu haben, damit nicht unnötig viel Rohrleitungsmeter verlegt werden müssen. Für jede Ortschaft möchten wir gerne die örtlichen Gegebenheiten einfließen lassen und stimmen uns mit der Gemeinde / Stadt ab.

    • Wie laut ist die Wärmepumpe?

      Schallwerte nach BiMSCh bzw. TA Lärm Gesetzeslage müssen eingehalten werden. Je nach Ort und Lage werden die entsprechenden Grenzwerte eingehalten und die Anlagen dementsprechend ausgelegt. Mindestabstände zur nächsten Wohnbebauung müssen eingehalten werden; in der Nacht sind nicht mehr als 35 dbA und tagsüber 50 dbA in reinen Wohngebieten erlaubt. Zum Vergleich: eine normale Unterhaltung liegt bei ca. 60 dbA.

    • Wie groß ist eine industrielle Wärmepumpe, welche Leistung bringt sie?

      Die industrielle Wärmepumpe wie auch die zwei Rückkühler entsprechen in etwa der Größe von ein bis drei Lkw. 

    • Wie groß sind die Durchmesser der Rohre von der Heizzentrale weg, über das Grundstück bis sie im Haus ankommen?

      Von der Heizzentrale weg: Aussendurchmesser 315mm bis zur Hauseinführung Aussendurchmesser 125mm. Die Hauseinführung ist in der Regel DN25, das heißt bei unseren Leitungen Durchmesser mit Isolierung 125mm . Das Größte was wir verbauen ist DN150, AD= 315mm. Von der Heizzentrale weg geht es von groß nach klein, je nach FW-Bedarf. Die Rohre haben auch eine Leckageüberwachung.

    • Welche Leistung hat die Wärmepumpe? Wie viele Netze versorgt eine Wärmepumpe?

      Eine Wärmepumpe versorgt immer ein Wärmenetz und ist somit auf die Größe des Wärmenetzes ausgelegt.

    • Für welchen Zeitraum ist der Pufferspeicher der Heizzentrale ausgelegt?

      Grundsätzlich dienen Pufferspeicher dazu, den produzierten Strom in Form von Wärme bei ertragsreichen und verbrauchsniedrigen Tagen zu speichern, um Tage mit wenig Sonne und Wind bzw. Nächte zu überbrücken. Mit dem Pufferspeicher können ca. 2-3 Tage überbrückt werden.

    • Reicht die Wärme aus dem Nahwärmenetz zum Duschen?

      Wir können eine Temperatur von 65°C immer garantieren. In der Regel liegt die Temperatur zwischen 70 und 75°C. Mit diesen Temperaturen können auch Bestandshäuser ohne Umbaumaßnahmen beheizt werden. Eine Fußbodenheizung ist beispielsweise nicht zwingend nötig. Wir können also jedes Gebäude, egal ob im Bestand oder ein Neuhaus, mit Wärme versorgen. 

    • Soll auch Wasserstoff erzeugt werden?

      Unser Fokus liegt aktuell auf der Stromerzeugung und der Kopplung mit Wärme. Zu einem späteren Zeitpunkt werden wir konkrete Planungen für eine mögliche Wasserstofferzeugung vorlegen.

      Die Thematik der Wasserherkunft ist von verschiedenen Seiten an uns herangetragen worden und wird in einem zukünftigen Konzept berücksichtigt.

    • Benötigen wir einen zusätzlichen Brauchwarmwasserspeicher im Haus bzw. können wir unseren vorhanden Wasserspeicher im Haus weiter nutzen?

      Für die Warmwassererzeugung empfehlen wir einen Brauchwarmwasserspeicher. Alternativ können sie eine Frischwasserstation bei uns beziehen. Ein bereits vorhandener Brauchwarmwasserspeicher kann weiterhin genutzt werden. Er muss lediglich an die Übergabestation angeschlossen werden. Diese Kosten sind mit 30 bis 40 % je nach bisher vorhandener Heizung förderbar.

    • Wie können wir Spitzenbedarf abdecken?

      In der Heizzentrale befindet sich immer ein Gaskessel, der als Redundanz dient.

  • 100 % Erneuerbare
    • Wie kann ein Blackout verhindert werden?

      Ein Großteil des Stroms für die Wärmeerzeugung stammt aus unseren Anlagen entweder über eine direkte Kabelverbindung oder über das öffentliche Stromnetz. Da jede Heizzentrale zudem über eine Redundanz verfügt (bspw. Gaskessel) kann es quasi nicht zu einem kompletten Ausfall kommen. 

    • Wie erfolgt die Energieerzeugung für das Nahwärmenetz an wind- und sonnenfreien Tagen?

      Die stete Wärmeversorgung wird an wind- und sonnenfreien Tagen durch Warmwasserspeicher sichergestellt. Der Strom wird an ertragsreichen und verbrauchsniedrigen Tagen in Wärme umgewandelt und in Form von Warmwasser gespeichert. Damit können je nach Größe des Pufferspeichers mehrere Tage überbrückt werden. Bürgerinnen und Bürger bekommen ihre Wärme entsprechend aus dem Speicher und nicht direkt aus der Wärmepumpe. Ein regulärer Stromnetzanschluss ist in allen Fällen vorgesehen, sodass die Wärmeerzeugung auch im Extremfall gesichert ist. Es wird außerdem Redundanzen in Form von alternativen Heizkesseln geben, die im Falle eines Ausfalls der Wärmepumpe greifen können.

  • Fördermittel
    • Kann meine alte Heizung weiter betrieben werden?

      Ja, die Heizung kann zurückgebaut aber vor Ort bleiben oder weiter betrieben werden. Es kann auch eine alte Heizung mit Hilfe eines Förderantrags saniert werden. 

    • Wird der Rückbau einer Heizungsanlage gefördert?

      Sollte sich jemand für den Rückbau und/oder eine Erneuerung der Heizungsanlage entscheiden, kann eine Förderung beantragt werden. Im Rahmen der Förderung kann es für Bürgerinnen und Bürger sinnvoll sein eine alte Heizungsanlage auszubessern – es ist jedoch kein Muss. Der Hauseigentümer benötigt ausschließlich einen hauseigenen Wasserspeicher. Falls dieser vorhanden ist, kann er mit der Übergabestation verbunden werden. Falls nicht, ist ein Neugerät für die Einbindung notwendig, welches ebenfalls förderfähig ist. Förderfähig sind auch Fließarbeiten und Malarbeiten, die durch den Rückbau einer Heizung entstehen können.

    • Müssen bereits gezahlte Förderungen für Wärmepumpenbesitzer zurückgezahlt werden, wenn diese auf die Nutzung des Wärmenetzes umsteigen?

      Nein, bereits gezahlte Förderungen für Wärmepumpenbesitzer müssen nicht zurückgezahlt werden. 

    • Wofür benötige ich als Anschlussnehmer die 30 bzw. 40% Förderung?

      Alle anfallenden Kosten, die für Sie als Anschlussnehmer mit dem Heizungsumbau im Haus in Verbindung stehen, werden gefördert, z.B. Malerarbeiten, Fliesenleger, Heizungsbauer. D.h. der Anschluss der Übergabestation an den Warmwasserspeicher (Sekundärseite) und, falls noch nicht vorhanden, evtl. der Rückbau der alten Heizung müssen selbst gezahlt werden und können somit bis 30 % für eine Gasheizung, die älter als 20 Jahre ist, bzw. 40 % bei einer alten Ölheizung gefördert werden.

  • Kosten, Übergabestation
    • Kostet mich die Übergabestation etwas?

      Nein, mit Vollanschluss kostet die Übergabestation für Privatkunden nichts. Regulär kostet sie aktuell ca. 4.000€, die man hier einsparen kann.

      Gewerbekunden erstellen wir gerne ein unverbindliches Angebot. 

    • Was kostet mich die Wärmelieferung?

      Für Privatkundenkostet die Kilowattstunde 11ct (inkl. 7% MwSt) für 10 Jahre ab dem ersten aktiven Wärmenetz in ihrer Ortschaft. Sie profitieren zehn Jahre lang von einem stabilen Preis ohne Preisanpassungen.

      Gewerbekunden erstellen wir gerne ein unverbindliches Angebot. 

      Mit Wärmenetzen haben wir gute Erfahrungswerte, um realistische Einschätzungen zu treffen.

    • Für wieviel Leistung ist die Übergabestation ausgerichtet?

      Unsere Standard-Stationen decken Leistungen bis 35 kW ab. Damit können wir einen Wärmebedarf von bis zu 62.000 kWh Wärme (Entspricht 7.000 l Heizöl etc.) und somit EFH und MFH versorgen.

      Für Gewerbekunden bieten wir individuelle Lösungen an. Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Angebot. 

    • Wie kann sich das tragen, dass wir für den Bau der Wärmenetze, die Übergabestation und die Kabelverlegung nichts zahlen müssen, und dass wir 11 ct/ kWh Wärme zugesichert bekommen?

      Die PV- und Windkraftanlagen müssen zeitnah gebaut werden und ans Netz gehen. Dadurch können wir die Wärmenetze und die Übergabestationen quersubventionieren und die 11 ct/kWh garantieren.

    • Kann ich auch Strom über Euch beziehen?

      Wir arbeiten daran in Zukunft einen Bürgerstromtarif anbieten zu können. Bisher war dies aus regulatorischen Gründen kaum möglich attraktive Angebote für die Bürger in der Region zu machen. Attraktive Angebot für Gewerbekunden, insbesondere an Großverbraucher, können wir auch heute schon machen.

    • Wenn mehrere Einheiten in einem Miethaus oder ein Hochhaus angeschlossen werden, zählt dies dann als ein Anschluss? Wie groß ist die Übergabestation?

      Wir versuchen je Gebäude eine Übergabestation umzusetzen. Die Übergabestation muss auf den voraussichtlich maximalen Verbrauch ausgelegt werden, d. h. diese muss dann um x größer sein als die 35 kW Übergabestation. Die Übergabestationen über 35 kW sind nicht kostenfrei für die Anschlussnehmer. Es werden entsprechend der Größe Mehrkosten fällig.

    • Wir haben in der Nähe ein Kraftwerk/ eine Müllverbrennungsanlage / Klärschlammaufbereitungsanlage. Könnte diese auch ans Netz geschlossen werden?

      Hier wird so viel Abwärme erzeugt, dass es keinen Sinn macht dies in unser Netz einzuspeisen. Das wäre dann ein eigenes Netz und hätte zudem mit unserer Philosophie bezgl. erneuerbare Energien nichts zu tun. Auch wenn die Abwärme aus Müllverbrennung momentan noch zum Teil als grün gilt: Abfallverbrennung ist keine klimaneutrale Wärmeversorgung. Bei der Abfallverbrennung werden in Deutschland jährlich fast 24 Millionen Tonnen CO2 freigesetzt, deren Quellen zu einem großen Anteil fossilen Ursprungs sind.

    • Warum will man unsere gerade neu gebauten Straßen wieder aufreißen?

      Das ist leider unabdingbar, wenn Wärmenetze ausgebaut werden sollen. Standorte, die erneuerbare Energien anbieten können, werden aber attraktiv für weitere Ansiedlungen/ Industrie sein.

    • Wie tief liegen die Rohre im Boden? Werden Straßen oder Fußwege aufgerissen?

      Die Rohre liegen ca. 80 cm unter der Erdoberfläche. Die Rohre werden in mehreren Bauabschnitten pro Ortsteil verlegt.

    • Wie viele Haushalte können max. mit diesem Wärmenetz versorgt werden?

      Wir garantieren für alle Gebäude im Südlichen Anhalt, Zörbig und Petersberg Anschlussmöglichkeiten. Einsiedlerhöfe oder abgelegene Gebäude benötigen evtl. eine Individuallösung. Grundsätzlich ist das Netz so ausgelegt, dass es mit der Leistung, die von PV und Wind kommt, alle Anschlüsse ausreichend versorgt.

    • Wie werden Einsiedlerhöfe, abgelegene Gebäude angebunden?

      Für einzelne Bürger kann es sein, dass alternative Lösungen gefunden werden müssen. Wir möchten jedem Haushalt ein Angebot machen. Dies können auch Haushalts-Wärmepumpen sein. Hier wird es dann einen Standard geben, der für viele Gebäudearten passt. Das Angebot wird so erfolgen, dass es dem Angebot der Wärmenetze entspricht (10,28 ct/kWh (Netto Preis, Brutto mit 7% MwSt = 11 Cent)).

    • Zerstören die PV-Anlagen nicht die landwirtschaftlichen Flächen?

      Für Flächen, die einige Jahre nicht landwirtschaftlich genutzt werden, geht man von positiven Effekten aus, sie erholen sich von der intensiven Nutzung, die Bodenqualität und Biodiversität nimmt zu. Die Flächen werden zu Rückzugsräumen für die Natur.

      Bei PV-Anlagen braucht es lediglich 1,65 bis 4 Hektar. Im Durchschnitt benötigt also eine PV-Anlage nur ein 1/30 der Ackerfläche, die für den Anbau von Energiepflanzen benötigt wird. Würde der Anbau von Mais und anderen Arten der Energiepflanzen durch Photovoltaik ersetzt, könnten wir ca. 97% der bisher dafür benötigten Flächen wieder der Nahrungsmittelproduktion zuführen.

    • Wie rechnet sich das für uns, wenn sich Leute anschliessen lassen, aber keinen Verbrauch haben?

      Das kann nur gesamthaft betrachtet werden, nur das Gesamtprojekt macht die Wirtschaftlichkeit aus, Einzelfälle werden nicht betrachtet.

  • Windenergieanlagen
    • Wie laut sind die Windräder?

      Windräder dürfen nur so laut sein, dass sie die Richtwerte nach TA Lärm am Immissionsort einhalten, z.B. der Terrasse. Im Haus sind es dann nochmal 20 dB weniger, d.h. bei geschlossenem Fenster ist das Geräusch der Windenergieanlagen in Innenräumen überhaupt nicht mehr wahrnehmbar. 

    • Wie wird garantiert, dass die Anlagen nicht zu laut sind?

      Um die Belastung der Anwohner durch Geräusche und Schattenwurf so gering wie möglich zu halten, versuchen wir in Abstimmung mit der Gemeinde, den Flächeneigentümern und den Belangen des Umweltschutzes die Belastung so gering wie möglich zu halten und die WEAs so weit wie möglich von Siedlungen entfernt zu errichten. Unabhängige Gutachter erstellen eigene Schallimmissionsprognosen und die tatsächliche Lautstärke wird nach Inbetriebnahme geprüft. Die maximal zulässigen Immissionen sind durch das Bundesimmissionsschutzgesetz gesetzlich geregelt und werden Bestandteil der Genehmigung der Anlagen. Eine Überschreitung ist nicht zulässig.

    • Wie hoch sind die Windräder?

      Wir planen mit Anlagen, die eine Nabenhöhe von 172m haben.

    • Wie lange dauert der Bau eines Windrades?

      Der Bau an sich dauert nicht so lange. Jedoch dauert der komplette Planungsprozess und der folgende Bau zwischen 4-5 Jahren.

    • Warum sollen die Windenergieanlagen genau hier gebaut werden?

      Windenergieanlagen sind an strenge Regeln gebunden, die festlegen, wo und in welchem Umfang sie errichtet werden dürfen. Das Baugesetzbuch (BauGB) sieht vor, dass diese Anlagen bevorzugt im Außenbereich, also außerhalb von Ortschaften und Wohngebieten, gebaut werden. Diese Privilegierung ist jedoch an Bedingungen geknüpft und darf öffentliche Belange nicht beeinträchtigen. Die Errichtung von Windenergieanlagen ist im Baugesetzbuch verankert, das ihnen im Außenbereich eine sogenannte Privilegierung einräumt. Das bedeutet, sie werden bevorzugt behandelt, ähnlich wie andere energieerzeugende Anlagen. Allerdings ist diese Privilegierung an strikte Bedingungen gebunden.

    • Wie entscheidet sich, wo Windenergieanlagen gebaut werden dürfen?

      Kommunen können allein oder als Teil einer sogenannten Planungsgemeinschaft durch Pläne festlegen, auf welchen Flächen Windenergieanlagen errichtet werden dürfen. Diese Pläne und die Genehmigungen müssen zahlreiche Kriterien berücksichtigen, darunter:

      • Mindestabstände zu Wohngebieten
      • Schattenwurf
      • Geräuschentwicklung
      • Naturschutz
      • Mindestabstände zu Nist- und Futterplätzen bestimmter Vogelarten wie Rotmilan, Weißstorch oder Wildgans und Fledermäusen
      • Schutzzonen um Flugplätze und Radaranlagen
      • Beeinflussung von Mobilfunk und Behördenfunk
      • Wasser- und Quellschutzgebiete sind von Bebauungen ausgeschlossen.
      • Flugsicherheit und Sicherheit des Schienen- und Straßenverkehrs

      Diese Regelungen stellen sicher, dass der Bau von Windenergieanlagen sorgfältig geplant wird und die Interessen der Umwelt und der Anwohner berücksichtigt werden.

    • Gibt es ggf. Alternativen, um ohne die geplanten Windenergieanlagen ein Nahwärmenetz zu betreiben?

      Das Gesamtkonzept fußt auf einem Stromerzeugungsmix aus Photovoltaik und Windkraft, welche ganzjährig den günstigen Wärmepreise sicherstellen. Ganzheitlich betrachtet ist der Windstrom vor allem in den Wintermonaten tragend.

    • Welche Auswirkungen haben erneuerbare Energien auf die Wirtschaft?

      Es gibt keine Erkenntnisse darüber, wie sich der Verkehrswert von Wohngrundstücken und Immobilien durch den Bau von Windenergieanlagen verändert. Verschiedene Studien deuten darauf hin, dass der Wert und die Preisentwicklung von Immobilien von ökonomischen und demografischen Einflüssen dominiert werden und nicht von Windenergieanlagen. Nach Ansicht von Expertinnen und Experten ist es im Wechselspiel von Angebot und Nachfrage kaum möglich, den Anstieg oder den Rückgang des Verkehrswertes eines bebauten oder unbebauten Grundstücks auf einen einzelnen Einflussfaktor zurückzuführen. Im Detail wird dies im „Faktencheck Windenergie und Immobilienpreise“ (2017) der Energieagentur NRW ausgeführt: (https://www.energieagentur.nrw/blogs/erneuerbare/wp-content/uploads/2017/07/Eigenpublikation_Windenergie-Immobilienpreise_final.pdf

    • Mindert sich der Wert meines Grundstückes, wenn in der Nähe Windenergieanlagen stehen?

      In der Vergangenheit gab es stets einen Zusammenhang zwischen dem Angebot von Energie, der wirtschaftlichen Entwicklung einer Region und der Nachfrage nach Immobilien.

      Ein Beispiel dafür ist das Ruhrgebiet. Es ist zu erwarten, dass mit der Bereitstellung von Energie zu langfristig stabilen Preisen nicht nur Arbeitsplätze gesichert werden, sondern sich auch neue Unternehmen ansiedeln und neue Arbeitsplätze entstehen. Damit wird langfristig auch die Nachfrage auf dem Immobilienmarkt steigen.

    • Welche Gefährdungen bestehen durch Eisabwurf?

      Eisabwurf tritt auf, wenn sich bei niedrigen Temperaturen Eis an den Rotorblättern von Windenergieanlagen bildet und sich später löst. Sensoren in den Rotorblättern erkennen Eisbildung sorgen für eine automatische Abschaltung, um zu verhindern, dass sich drehende Rotorblätter Eis abschleudern. Die Standortwahl und Planung berücksichtigen die potenzielle Eisabwurfgefahr bereits, indem ausreichende Abstände zu öffentlichen Wegen, Wohngebäuden und Infrastruktureinrichtungen eingehalten werden.

    • Wie hoch ist das Risiko eines Rotorblattbruchs?

      Das Risiko eines Rotorblattbruchs bei Windenergieanlagen ist durch moderne Konstruktionsstandards, fortgeschrittene Materialien und regelmäßige Wartungsarbeiten als gering einzustufen. Die Hersteller haben umfangreiche Erfahrungen in der Konstruktion und GP JOULE als Betreiber haben umfangreiche Erfahrungen im Betrieb von Windkraftanlagen gesammelt, was zu einer stetigen Verbesserung der Sicherheit führt hat. Mehrere Faktoren tragen zur Risikominimierung bei:

      • Material und Design: Hochfeste Materialien und aerodynamische Designs reduzieren die Belastung auf die Rotorblätter.
      • Qualitätskontrollen: Sowohl bei der Herstellung als auch bei der Montage der Rotorblätter werden strengen Qualitätskontrollen durchgeführt.
      • Technologische Überwachung: Sensoren überwachen den Zustand der Rotorblätter in Echtzeit und können Anzeichen von Abnutzung oder Schäden erkennen, bevor sie kritisch werden.
      • Regelmäßige Inspektionen: Fachpersonal führt in regelmäßigen Abständen Inspektionen durch, um mögliche Schwachstellen oder Schäden frühzeitig zu identifizieren.
      • Präventive Wartung: Wartungsprogramme sorgen dafür, dass alle Teile der Anlage, einschließlich der Rotorblätter, in gutem Zustand bleiben.
      • Notfallpläne: Im unwahrscheinlichen Fall eines Rotorblattbruchs haben wir Notfallpläne zur schnellen Reaktion und Minimierung von Risiken.
  • Technische Details
    • Wenn der Wärmetauscher im Haus undicht wird, gibt es eine Sonderabschaltung oder läuft der Keller dann mit heißem Wasser voll?

      Der Wärmetauscher wird normal nicht undicht. Es gibt zwei Absperrkugelhähne, um bei einer Leckage die Anlage abzusperren.

    • Gibt es im Außenbereich auch ein zusätzliches Absperrventil?

      Ja, hier können Straßenzüge abgesperrt werden.

    • Wir haben auf einem Grundstück nebeneinander zwei Häuser im Abstand von 20 m, ein Wohnhaus als Haupthaus und das zweite als Nebenhaus. Sind für beide Häuser die Installation der Fernwärme denkbar und kostenfrei?

      Wenn es zwei Flurnummern sind, ja. Ansonsten wird es im Einzelfall und nach Verbrauch betrachtet werden.

    • Sind 20.000 kWh Gasverbrauch genauso viel wie 20.000 kWh Fernwärme.

      Nein, 20.000 kWH Gasverbrauch entspricht ca. 18.000 kWh Wärme.

    • Kann ich einen zusätzlichen Boiler mit Heizpatrone installieren, wenn ich diesen über Strom (z.B. durch Solar auf dem Dach) beheizen will?

      Ja, das können Sie ohne Probleme.

  • Weitere Fragen
    • Arbeitet ihr mit lokalen Anbietern und Subunternehmern zusammen?

      Ja. Wir werden z.B. immer erst lokal und regional Subunternehmer suchen.

    • Werden im Zuge des Projektes Arbeitsplätze geschaffen?

      Wir werden Fachkräfte einstellen und Dienstleistungen vor Ort beauftragen. Erste Stellenausschreibungen findet ihr hier: https://jobs.gp-joule.com/

    • Muss die Stadt bzw. die Gemeinde selbst für die Infrastruktur aufkommen?

      Nein, die Stadt muss für die Infrastruktur der Wärmenetze nicht aufkommen.

    • Was hat die Gemeinde davon?

      Die Gemeinde kann sich an den Renergiewerken Fuhne, die ihren Sitz in Radegast (Südliches Anhalt) hat beteiligen. Zudem profitiert Sie von 0,2cent /kwH erzeugtem Strom als direkte langfristige Einnahme.

    • Was bedeutet Crowdinvesting?

      Für Bürgerinnen und Bürger bieten wir ein Crowdinvesting an: Für 250 Euro Mindestbeteiligung kann jeder einzelne Bürger an der Gesellschaft (Renergiewerke Fuhne) partizipieren.  Man wird jedoch nicht Gesellschafter und hat auch kein Mitbestimmungsrecht. Es gibt dafür aber eine feste Rendite. 

    • Was heißt Preisgleitklausel?

      Das ist eine Formel, die aus der Fernwärmeverordnung (AVBFernwärmeV) stammt. Das ist eine bundeseinheitliche Verordnung, die den Umgang mit Fern- bzw. Nahwärme regelt. Die Formel reguliert Preisanpassungen bei der Wärmeversorgung. Sie greift im Anschluss an die 10 Jahre Preisbindung. Durch die Formel ist die Berechnung der Preisanpassung klar beschrieben. Preisanpassungen können so nicht vom Anbieter willkürlich festgesetzt werden. Die Preisgleitklausel garantiert, dass nur reale Preissteigerungen in angemessenem Rahmen an Endkunden weitergegeben werden können.

    • Wie sicher sind Preisgarantien?

      Die Preisgarantien werden über die Fernwärmeverordnung (AVBFernwärmeV) und den städtebaulichen Vertrag abgesichert, so dass auch im Fall einer Insolvenz das Nachfolgeunternehmen an die Garantie gebunden ist.

      Die Preisgarantie hat keinen Zusammenhang mit der Gewährung oder Nicht Gewährung von Fördermitteln. 

    • Ist GP JOULE gesetzlichen Regelungen unterworfen?

      GP JOULE handelt nicht willkürlich, sondern ist als Nahwärmeanbieter den gesetzlichen Regelungen der Fernwärmeverordnung (AVBFernwärmeV) unterworfen. Fernwärmeanbieter können nicht einfach willkürlich Preise festlegen oder Konditionen ändern. 

  • Wie erreichen Sie uns?
    • Kontakt

      GPJ Renergiewerke Fuhne Wärme GmbH

      Marktplatz 1

      06369 Südliches Anhalt OT Radegast

      Telefonnummer: 034978 989-000

      Mail: info@suedliches-anhalt-fernwaerme.de

      Web: 

      www.petersberg-fernwaerme.de

      www.zoerbig-fernwaerme.de

      www.suedliches-anhalt-fernwaerme.de

      www.gp-joule.de

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